Die 34-jährige Mittelstreckenläuferin Caster Semenya gewann unter anderem zwei Goldmedaillen in London 2012 und Rio 2016, drei Goldmedaillen bei Weltmeisterschaften und fünf Goldmedaillen bei Afrikameisterschaften, die meisten davon über 800 m. Ihre Karriere endete jedoch im Jahr 2019, als World Athletics Semenya zwang, Medikamente zur Unterdrückung ihres Testosteronspiegels einzunehmen, da die Südafrikanerin mit einer Störung der Sexualentwicklung (DSD) geboren wurde, die dazu führte, dass sie die männlichen XY-Chromosomen hatte.
Semenya weigerte sich, die Medikamente zu nehmen, und wurde daraufhin von World Athletics von allen Leichtathletik-Veranstaltungen der Frauen ausgeschlossen. Seitdem hat sie eine Reihe von Klagen eingereicht. Heute hat sie einen Teilsieg errungen, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem endgültigen Urteil festgestellt hat, dass die Regierung der Schweiz ihr im Jahr 2023 keine faire Anhörung gewährt hat, in der die Gerichte des Landes die Entscheidung von World Athletics bestätigten, von ihr zu verlangen, sich diesen östrogenbasierten Behandlungen zu unterziehen, die "schädlich, unnötig und angeblich korrigierend", so Semenyas Anwältin Schona Jolly (via El País).
Semenya ist gegen die "Geschlechtstests", die ihrer Meinung nach "Frauen entmenschlicht und diskriminieren", und hat einige juristische Erfolge erzielt, konnte aber die Einführung dieser Tests, die obligatorisch werden, nicht verhindern. Das heutige Urteil richtet sich nicht gegen World Athletics, sondern nur gegen die Schweizer Regierung und das Schweizerische Bundesgericht, die Semenyas Rechte nicht geschützt haben und "nicht ausreichend sind", um "das Erfordernis besonderer Strenge nach Artikel 6 (Recht auf ein faires Gehör) der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erfüllen".
Ihr heutiger Sieg ist jedoch nur teilweise, da die Grosse Kammer feststellte, dass Beschwerden über die Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privatlebens oder Diskriminierung nicht in die Zuständigkeit der Schweiz fallen.