Luxemburger Richter entscheiden über umstrittenes Amnestieabkommen für katalanische Separatisten
Das oberste Gericht der EU überprüft Spaniens Amnestie für die katalanischen Unabhängigkeitsführer und prüft, ob sie den europäischen Rechts- und Justizstandards entspricht.
Bei der entscheidenden Anhörung am Dienstag in Luxemburg wird es darum gehen, ob Spanien in der Lage war, eine politische Amnestie durchzusetzen, nachdem es sich mit den Unabhängigkeitsparteien darauf geeinigt hatte, und ob dies im Widerspruch zu den Gesetzen und Werten der Europäischen Union steht.
Während der gestrigen Anhörung kam es zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten, da der Vertreter der Europäischen Kommission das Amnestiegesetz scharf kritisierte, während die Anwälte der Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und die Staatsanwältin für seine Rechtmäßigkeit plädierten, wie Eldiario berichtete.
Der EuGH wird prüfen, ob das spanische Organ-Amnestiegesetz, das Veruntreuungs- und Terrorismusdelikte im Zusammenhang mit dem Verfahren vergibt, unter das EU-Recht fällt und damit dessen tatsächliche Tragweite in Frage stellt. Dies betrifft sowohl die Mitglieder des CDR (Komitees zur Verteidigung der Republik, übersetzt aus dem katalanischen Akronym) als auch die beteiligten hohen Beamten (Puigdemont, Junqueras, Mas).
Die Europäische Kommission hat argumentiert, dass das Gesetz nicht auf ein echtes allgemeines Interesse reagiert, sondern auf eine politische Vereinbarung (PSOE, Junts und ERC), dass der derzeitige Premierminister eine Investitur erhält, und ist der Ansicht, dass es den europäischen Werten zuwiderläuft. In diesem Sinne hat die Europäische Kommission vor der Gefahr einer "Selbstamnestie" (ein Gesetz zur Gewährleistung der politischen Straflosigkeit an der Macht) gewarnt und stellt in Frage, ob dies gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz verstößt.
Luxemburg stellt auch die Fristen (2 Monate für die Anwendung der Amnestie) und insbesondere den Ausschluss bestimmter terroristischer Straftaten in Frage, wenn es keinen Tod oder keine Folter gab, falls das Gesetz in Bezug auf die europäische Anti-Terror-Richtlinie zu weit gefasst oder zu vage ist.
Nach der gestrigen Anhörung ist der Fall nun entscheidungsreif, auch wenn es noch einige Monate dauern wird, bis der EU-Gerichtshof eine endgültige Entscheidung trifft. Wie in den vorangegangenen Kapiteln des Prozesses werden die Entwicklungen in verschiedenen Regionen Europas, die entweder unabhängig sind oder nach Unabhängigkeit streben, genau beobachtet.
