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USK-Bilanz fürs Jahr 2009

Mehr Verfahren, Probleme mit Onlinegames
Christian Gaca 26 Januar 2010

Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurden im vergangenen Jahr in 3100 Computer- und Videospiele geprüft. Das sind 114 Verfahren mehr als im Jahr 2008. Zu dem erneuten Zuwachs haben besonders die zahlreichen Musikspiele und die
Casual-Games beigetragen. Eine Situation, die Felix Falk, Geschäftsführer der USK, sich künftig verändern sieht: "Gerade kleine Spiele, vermehrt aber auch größere Produktionen, werden nur noch online erscheinen".

Pikant daran: Online-Spiele kann die USK derzeit nicht prüfen, da laut Jugendschutzgesetz immer ein Datenträger zur Prüfung vorliegen muss. Doch Felix Falk ist zuversichtlich, dass dies im Zuge der derzeitigen Debatte um die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags angepasst wird. "Das partnerschaftliche Verfahren, in dem die USK als Selbstkontrolle der Wirtschaft den Prüfprozess organisiert und die Obersten Landesjugendbehörden die Alterskennzeichnung vergeben, hat sich bewährt und sollte im Sinne eines stringenten und wirksamen Jugendschutzes auch für Online-Spiele gelten", so
der Geschäftsführer der USK.

Im letzten Jahr erhielten mehr als 80 Prozent aller beantragten Spiele eine Freigabe von null, sechs oder zwölf Jahren. In weniger als sieben Prozent der Prüfverfahren vergaben die Obersten Landesjugendbehörden keine Freigabe für Jugendliche.

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