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USK reformiert Prüfverfahren

Ab jetzt eine Prüfinstanz weniger
Christian Gaca 2 Februar 2011

Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändern sich ab Februar 2011 die Regularien für die Prüfung von Computer- und Videospielen. "Mit neuen USK-Grundsätzen modernisieren wir die Verfahren und sorgen für mehr Klarheit und Transparenz", sagt USK-Geschäftsführer Felix Falk. Als eine der zentralen Änderungen werden die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen verkürzt. In dem gemeinsamen Verfahren der Selbstkontrolle und der Bundesländer können Spiele damit erstens ein Regelverfahrens, zweitens eine Berufung sowie drittens eine Appellation durchlaufen. Damit werden sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch die Gewährleistung der schnellen und effektiven Prüfzeiten sichergestellt. Unlängst hatte es einigen Zwist zwischen EA, der USK und der bayerischen Regierung wegen Dead Space 2 gegeben.

Gleichzeitig wurde die Rolle des USK-Beirats mit den neuen Grundsätzen gestärkt. Zu den insgesamt 14 Beiratsmitgliedern zählen die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes in Deutschland. Dazu gehört unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz, deren Aufnahme in den Beirat das verstärkte Engagement der USK im Bereich der Online-Spiele unterstreicht.

Wer sich die neuen Grundsätze anschauen will, hier gibt's ein PDF als Download.

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