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Cosplayer dürfen keine Waffen zur Gamescom 2016 mitbringen

Cosplayer dürfen keine Waffen zur Gamescom 2016 mitbringen. Für Cosplayer gelten zur diesjährigen Gamescom verschärfte Kostümbestimmungen. Grundsätzlich seien Cosplayer weiter auf der Messe willkommen, heißt es in einer Pressemitteilung. "Jedoch sind alle Nachbildungen von…
Christian Gaca 3 August 2016

Cosplayer dürfen keine Waffen zur Gamescom 2016 mitbringen. Für Cosplayer gelten zur diesjährigen Gamescom verschärfte Kostümbestimmungen. Grundsätzlich seien Cosplayer weiter auf der Messe willkommen, heißt es in einer Pressemitteilung. "Jedoch sind alle Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Elemente in den Kostümen auf der Gamescom 2016 nicht zugelassen. Zudem bittet der Veranstalter, auch in der Stadt auf das Tragen von Nachbildungen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen mit Rücksicht auf die Bewohner und Besucher der Stadt Köln zu verzichten."

Hintergrund dieser Verschärfung der Kostümbestimmungen ist es, so die offizielle Erklärung, "insbesondere Kinder und Familien sowie andere Besucher der Gamescom, aber auch Bewohner und Gäste der Stadt Köln, durch täuschend echte Kostüme, die teilweise auch Nachbildungen von Waffen und/oder waffenähnlichen Gegenstande beinhalten, nicht zu verängstigen. Sämtliche Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Bestandteile von Kostümen − unabhängig von Material und Größe − werden den Besuchern vor Eintritt in das Gelände abgenommen."

Für Aussteller sieht es etwas anders aus. Hierzu heißt es: "Ausstellende Unternehmen, die so genannte Walking Acts und Aktionen planen, bei denen Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Gegenstände getragen werden oder diese beinhalten, müssen diese vorher beim Veranstalter anmelden. Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Gegenstände werden vorab gekennzeichnet und dürfen ab dem Zeitpunkt der Kennzeichnung das Messegelände nicht mehr verlassen und müssen während der Messelaufzeit an den Ausstellerständen verwahrt werden. Der Walking Act darf die Kostümierung erst nach Kennzeichnung und damit entsprechend in den Messehallen vornehmen.

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