Mit einem Urteil vom 20. Juni 2012 hat das Landgericht München I ein starkes Signal in Sachen Piraterie ausgesendet. Es betrifft den deutschen Markt für Unterhaltungselektronik und speziell jene Unternehmen, die Slot-1-Karten für die Konsolen der Nintendo DS-Serie importieren und verkaufen. Diese Karten (unter anderem R4, DSTT oder Acekard) dienen dazu, die Anti-Piraterie-Technologie des Nintendo DS und der Original-Spiele zu umgehen. Sie ermöglichen es, illegale Kopien von Nintendo-Titeln abzuspielen, die oftmals aus dem Internet heruntergeladen werden. Das Landgericht hat nun einen Verkäufer solcher Karten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro an Nintendo verurteilt.
Nintendo begrüßt die Entscheidung als weiteren, wichtigen Schritt gegen die Verbreitung solcher Karten in Deutschland. Nintendo führt, wie das Unternehmen sagt, Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen sind.
Seit Slot-1-Karten erstmals in Deutschland aufgetaucht sind, hat Nintendo hierzulande 22 Gerichtsentscheidungen gegen ihren Import und ihre Verbreitung erwirkt. In allen Fällen bestätigten die Gerichte, dass diese Karten nach deutschem Recht illegal sind. Gleichlautende Gerichtsentscheidungen ergingen zudem in Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien.