Deutsch
Gamereactor
News

PEGI führt jetzt ebenfalls Lootbox-Label in Europa ein, USK denkt zumindest darüber nach

Nachdem die ESRB einen entsprechenden Schritt unternommen hat, bewegen sich auch PEGI und USK.

HQ

Kürzlich konnten wir feststellen, dass die Behörde zur Altersfreigabe in den Vereinigten Staaten von Amerika (ESRB) die Sicherheitswarnungen für Videospiele aktualisiert hat, um Verbraucher besser vor Spielen zu warnen, in denn Lootboxen verkauft werden. Das erfolgt über eine kleine Änderung am vorhandenen Aufkleber, der neuerdings vor dem Kauf "zufälliger Elemente" warnt. Das europäische Äquivalent zu dieser Organisation, die PEGI, enthüllte auf ihrer Webseite eine ähnliche Konsequenz:

"PEGI gab heute bekannt, dass Videospiel-Publisher zusätzliche Informationen über die Art der Einkäufe im Spiel bereitstellen werden, wenn diese zufällige Gegenstände (wie Beutekisten oder Kartenpakete) enthalten. Die Informationen werden in Form einer Mitteilung ("Enthält bezahlte, zufällige Gegenstände") auf physischen Verpackungen und in digitalen Ladenfronten zu sehen sein."

PEGI führt jetzt ebenfalls Lootbox-Label in Europa ein, USK denkt zumindest darüber nach
PEGI

Ausgelöst davon bewegt sich nun auch die in Deutschland tätige Organisation, Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Auf Anfrage hat Gamepro folgende Antwort erhalten:

"Ein deutscher Deskriptor, der demjenigen der ESRB äquivalent ausgestaltet ist und über die Möglichkeit des Kaufs zufälliger In-Game-Gegenstände informiert, befindet sich bereits in der Umsetzung. Dieser Deskriptor wird innerhalb von Store Fronts, die am IARC-System teilnehmen, noch im Herbst dieses Jahres sichtbar sein."

Weiter erklärt die USK, warum genau es so wichtig ist, die Problematik von Lootkisten und Glücksspielmechaniken in der Alterseinschätzung von interaktiven Medien dediziert zu betrachten:

"Deskriptoren und Zusatzinformationen sind aus Perspektive der USK ein geeignetes Mittel, um neben typischen Inhaltsrisiken, die im Spiel selbst enthalten sind (z.B. Gewalt), auch über Interaktionsrisiken zu informieren. Wichtig ist dabei, diese Interaktionsrisiken stets separat zu berücksichtigen und nicht in die Altersbewertung selbst miteinfließen zu lassen. Wie im Straßenverkehr bestehen online die unterschiedlichsten Risiken und Interaktionsmöglichkeiten, so dass ein einheitliches Warnschild, das alle Risiken mittels "einer Zahl" in sich vereinen soll, der Komplexität und der Dynamik der Medien nicht gerecht wird. Ein solches Vorgehen würde zu einer Verwässerung der Alterskennzeichen und damit zu weniger Transparenz und Orientierung für Eltern und Nutzer gleichermaßen führen."

Außerdem beruft sich die USK auf weitere Instanzen, die ihnen bei der entsprechenden Bewertung und Einschätzung von Inhalten vorausgeschaltet sind:

"Eine Regelung im Jugendschutzgesetz (regelt die Kennzeichnung von Trägermedien) oder im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Regelungsbereich der Telemedien und des Rundfunks), die eine Berücksichtigung von Interaktionsrisiken im Rahmen der Alterskennzeichnung vorschreibt, existiert übrigens nicht. Jedoch wird dies aktuell im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes diskutiert. Das IARC-System geht insoweit schon heute in zu befürwortendem Umfang über das gesetzlich geforderte Maß hinaus. Eine entsprechende Berücksichtigung von Interaktionsrisiken im Rahmen der Alterskennzeichnung von Trägermedien nach dem Jugendschutzgesetz ist hingegen nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich."



Lädt nächsten Inhalt