Ein EU-Gericht stellt das "Ghettogesetz" Dänemarks in Frage
Das Urteil besagt, dass die Politik Bewohner aufgrund ihrer ethnischen Herkunft unfair ins Visier nehmen könnte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Dänemarks umstrittenes sogenanntes "Ghettogesetz" gegen EU-Regeln zur Rassengleichheit verstoßen könnte, was bei Einwohnern und Aktivisten Hoffnungen weckt, dass das Gesetz aufgehoben werden könnte.
Das 2018 eingeführte Gesetz erlaubt es den Behörden, Sozialwohnungen in als "Parallelgesellschaften" bezeichneten Gebieten abzureißen oder zu verkaufen, in denen mindestens die Hälfte der Bewohner als "nicht-westlich" eingestuft wird und sozioökonomische Indikatoren wie Arbeitslosigkeit oder Kriminalität hoch sind.
EuGH-Urteil: Der Fall wird sorgfältig geprüft
In seinem Urteil erklärte der EuGH, dass das Gesetz zu einer ungleichen Behandlung und einem höheren Räumungsrisiko für Bewohner führen könnte im Vergleich zu Menschen, die in ähnlichen Gebieten mit niedrigeren Einwanderungsraten leben. Obwohl das Gericht das Gesetz nicht vollständig für illegal erklärte, erklärte es, dass dänische Gerichte nun prüfen müssten, ob es zu einer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft führt.
Bewohner der betroffenen Viertel, darunter das Mjølnerparken-Viertel in Kopenhagen, begrüßten die Entscheidung und sagten, sie seien zuversichtlich, ihren Fall vor den dänischen Gerichten zu gewinnen. Mehr als 1.000 Menschen wurden im Rahmen der Regelung zum Umzug gezwungen, wobei die Mieten stark gestiegen sind. Das dänische Sozialministerium erklärte, der Fall werde nun an das östliche Obergericht zurückkehren und werde das Urteil des EuGH sorgfältig prüfen.
