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Deutsches Gericht entscheidet, dass OpenAI durch die Verwendung von Songtexten gegen das Urheberrecht verstoßen hat

ChatGPT hat Texte aus beliebten deutschen Liedern reproduziert.

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Ein Landgericht in München hat entschieden, dass ChatGPT von OpenAI gegen das deutsche Urheberrecht verstößt, indem es Texte von Songs von Herbert Groenemeyer und anderen Künstlern reproduziert. Laut Reuters stellte das Gericht fest, dass das Unternehmen seine KI auf geschützte Inhalte von neun deutschen Songs trainiert hat, darunter Hits wie "Maenner" und "Bochum".

Angestrengt wurde der Fall von der GEMA, die Komponisten, Textautoren und Verleger vertritt. Das Gericht verurteilte OpenAI zur Zahlung von Schadenersatz für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material, wobei der genaue Betrag nicht bekannt gegeben wurde. Die GEMA erhofft sich von diesem Urteil auch Diskussionen darüber, wie Urheberrechtsinhaber fair entschädigt werden können.

Möglicher europäischer Präzedenzfall

In der Zwischenzeit hatte OpenAI argumentiert, dass seine Sprachmodelle keine spezifischen Daten speichern oder kopieren, sondern Ausgaben auf der Grundlage von Mustern generieren, die aus großen Datensätzen gelernt wurden. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass sowohl das Auswendiglernen in KI-Modellen als auch die Vervielfältigung von Songtexten Urheberrechtsverletzungen darstellen.

GEMA-Geschäftsführer Tobias Holzmüller betont, dass kreative Werke keine freien Vorlagen seien, und hebt das Urteil als Präzedenzfall für KI-Unternehmen in Europa hervor. OpenAI erklärt, dass es mit der Entscheidung nicht einverstanden ist und eine Berufung in Betracht zieht, da es sich bei dem Fall um eine begrenzte Anzahl von Texten handelt und die Millionen von Nutzern in Deutschland nicht betroffen sind. Wer hat Ihrer Meinung nach in diesem Fall Recht?

Deutsches Gericht entscheidet, dass OpenAI durch die Verwendung von Songtexten gegen das Urheberrecht verstoßen hat
Offene KI // Shutterstock


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