Die Konsumenten waren nicht die einzigen, die von Sony nach zahlreichen Verschiebungen mit der kurzfristig angesetzten Veröffentlichung von Gran Turismo 5 überrascht wurden. Der rasche Release hat so einige überrumpelt: Handel, Presse, Marketing und sogar die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK.
Die nämlich hat die Altersfreigabe für den Titel erst am 24. November 2010, dem Veröffentlichungsdatum des Spiels erteilt. Sony allerdings hatte da schon die Exemplare im Handel mit der von ihnen vermuteten Einstufung "Freigegeben ohne Altersbeschränkung". Christine Schulz vom Prüfbereich der USK beantwortet auf Nachfrage, ob Sony da wirklich das USK-Logo vor dem USK-Urteil auf die Packung gedruckt habe: "Da werden sie wohl gepokert haben." Gängige Praxis sei ein solches Verhalten aber nicht, denn im Regelfall bekomme die USK die Spiele mehrere Wochen vor dem Release zur Prüfung vorgelegt.
Glücklicherweise für Sony hat die USK das bereits selbst gefällte Urteil "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" bestätigt, sonst hätten alle an den Handel ausgelieferten Spiele wieder eingezogen und die Cover neu gedruckt werden müssen und das wäre sicher teuer geworden. Und ein Selbstläufer sind die Einstufungen sicher auch nicht. Das Rennspiel Need for Speed: Hot Pursuit etwa ist erst ab 12 Jahren freigegeben.
Glück hatte Sony zudem, dass die USK so schnell reagieren konnte. Denn ohne eine Kennzeichnung am 24.11.2010 hätte der Titel wie ein Spiel ohne Jugendfreigabe betrachtet werden müssen. Gran Turismo 5 hätte zwar in Deutschland verkauft werden dürfen, aber eben nur an Volljährige.