Deutsch
Gamereactor
News

Landesmedienanstalt stuft Livestreams künftig als Rundfunkangebote ein

HQ

Im vergangenen Monat hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten die Livestreaming-Angebote des Youtubers PietSmietTV als Rundfunkangebot eingestuft, für die der Kanal ab Mai eine staatliche Zulassung benötigt. Aus Sicht der Behörden handelt es sich dabei um einen Rundfunk-Sender, der keine Sendeerlaubnis besitzt.

Eine Sendeerlaubnis zu beantragen ist kein leichtes Unterfangen, Kosten von bis zu 10.000 Euro und etliche Behördengänge sind allein für die Genehmigung notwendig. Um diese anschließend aufrechtzuerhalten und eine Sendung genehmigen zu lassen, stellen die Landesmedienanstalten noch weitaus umfangreichere Regularien. So dürfen etwa vor 22 Uhr keine Inhalte übertragen werden, die für ein Publikum von unter 12 Jahren ungeeignet wären. Zusätzlich zu einem Jugendschutzbeauftragten sind die Sender verpflichtet, einen laufenden Programmplan zu erstellen, dem sie Folge leisten müssen.

Peter Smits und sein Team haben bis zum 30. April Zeit, um den Forderungen der ZAK nach zu kommen und eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Der Fall von PietSmietTV ist zudem offenbar mehr als ein Exempel. Laut ZAK fallen alle Streamer, die mehr als 500 Zuschauer haben und zumindest halbwegs regelmäßig streamen, unter diese Kategorie und müssten dementsprechend eine Rundfunklizenz beantragen. Tun sie das nicht, laufen sie Gefahr, von der Landesmedienanstalt abgeschaltet zu werden und nicht länger senden zu können. Die Landesmedienanstalten betonen, dass sie an die geltenden Gesetze und ihrer Ausübung gebunden sind.

Auch wenn das nur ein schwacher Trost sein dürfte, wäre es durchaus denkbar, dass die Landesmedienanstalten die Reichweite von PietSmietTV nutzen, um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen. Wie die ZAK schreibt, haben sie in den vergangenen Jahren wiederholt eine Reform des Medienrechts gefordert, um die Gesetze (die teilweise seit 1948 gelten) an die mediale Wirklichkeit anzupassen.

Pressemitteilung und weitere Informationen: ZAK

Landesmedienanstalt stuft Livestreams künftig als Rundfunkangebote ein
Foto: Peter Smits


Lädt nächsten Inhalt