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USK zieht Bilanz für 2015

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat im vergangenen Jahr weit über eine Million Spiele und Apps bewertet und dabei Alterskennzeichen vergeben. Den größten Anteil machten dabei Online-Spiele und Apps innerhalb des von der USK beaufsichtigten globalen IARC-Verfahrens (International Age Rating Coalition) aus, das bereits Google, Nintendo, Microsoft und Mozilla nutzen.

In den klassischen Prüfverfahren der USK für Retailvideospiele wurden im vergangenen Jahr 1828 Altersfreigaben auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes erteilt. Die Verteilung der Altersfreigaben blieb dabei weitestgehend stabil. Nach wie vor werden in drei von vier Verfahren die Kennzeichen USK 0, USK 6 oder USK 12 vergeben. In 7,2 Prozent und damit etwas weniger Verfahren als noch im Vorjahr (2014: 8,5 %) wurde die Freigabe USK ab 18 Jahren erteilt. Erstmals machten die Freigaben mit USK ab 0 Jahren nicht mehr den größten Anteil aus. Stattdessen resultierte aus 30,5 Prozent der Verfahren das Kennzeichen USK ab 12 Jahren. Wie auch in den Vorjahren liegt der Grund dafür in der zunehmenden Abwanderung von Casual Games und anderen häufig nicht jugendschutzrelevanten Inhalten zu Smartphones oder Tablets. Innerhalb des IARC-Systems ist es nun jedoch möglich geworden, diese Onlinespiele weiterhin zu kennzeichnen.

In 2015 verweigerte das Prüfgremium in nur zwei Fällen ein Kennzeichen, da eine Indizierungsrelevanz nicht ausgeschlossen werden konnte. Zudem wurden fünf Berufungsverfahren und eine Appellation durchgeführt. "Die geringe Zahl von Berufungen und Nichtkennzeichnungen zeigt sowohl die hohe Stabilität der USK-Spruchpraxis als auch die hohe Bekanntheit der Kriterien bei den Spiele-Entwicklern", so Geschäftsführer Felix Falk.

USK zieht Bilanz für 2015


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